Wie kommt die neue EEG Umlage zustande

Bereits seit dem Jahre 2000 existiert das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien, EEG. Bisher wurde das Gesetz viermal geändert und garantiert Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energien die Einspeisung und Abnahme des Stroms sowie eine Garantievergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren. Der Ausbau erneuerbarer Energien soll durch das EEG gefördert werden. Die sogenannte EEG-Umlage betrifft den Stromendverbraucher, auf den die Förderkosten der Stromerzeugung aus den erneuerbaren Energien verteilt, also umgelegt werden.

Häufig wird die EEG-Umlage fälschlicherweise für eine Steuer gehalten, dem ist jedoch nicht so. Es handelt sich bei der EEG-Umlage um einen Bestandteil des Strompreises für den Endverbraucher. In der aktuellen Form gibt es die EEG-Umlage seit dem Jahre 2010. Am 1. Januar 2010 trat die sogenannte Verordnung zur Weiterentwicklung des Ausgleichsmechanismus in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Berechnung der EEG-Umlage grundlegend geändert. Die Übertragungsnetzbetreiber wurden zur Übertragung des Stroms aus erneuerbarer Energie verpflichtet. Wer sich informiert, wie sich die EEG-Umlage zusammensetzt, wird verstehen, dass die Energieversorger, wie z.B. Entega diese Kosten an den Endverbraucher weitergeben müssen.

Auf den ersten Blick setzt sich die EEG-Umlage aus der Kernumlage, also den tatsächlichen Differenzkosten, einem eventuell notwendigen Vorjahresausgleich und einer eventuellen Liquiditätsreserve zusammen, die allerdings maximal 10 Prozent der Kernumlage betragen darf. Wer die EEG-Umlage jedoch genauer analysiert, stellt fest, dass sich der Wert der EEG-Umlage nicht allein aus den reinen Förderkosten für erneuerbare Energien, sondern vielmehr auch aus den verschiedenen Fremdkosten und Förderkosten ergibt.

Dieser Artikel wurde von Energieblog.de am 23. Oktober 2013 geschrieben und unter Energie, Energie und Umwelt, Energiekosten, News abgelegt.

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