Ihr letztes Stündlein hat geschlagen: die Glühbirne erlischt

Worauf Käufer achten sollten

Nach langem Siechtum und langen Verhandlungen, endlos langen Richtlinien und Verordnungen: der Tod der Glühbirne kommt und sehr wahrscheinlich werden – zu Recht – Umweltschützer hierfür sehr dankbar sein und wohl kaum diesem Teil ein Requiem widmen. Vor einem Jahr machte die 100-Watt-Birne den Abgang ins Nirvana, demnächst wird ihr die 75 Watt-Schwester folgen, und dieses laut einer EU-Vorschrift, laut welcher hiermit Strom gespart werden soll. Allerdings sind die Bürger verunsichert, und so stellt sich berechtigterweise die Frage, worauf Käufer der Energiesparlampen achten sollten.

Die zweite Etappe des europaweiten, voll beabsichtigten und sogar verordneten Sterbens der Glühbirne, wird am 1. September 2010 eingeleitet in Form eines kompromisslosen Herstellungs- sowie Vertriebsverbots. Das Ziel dieser Aktion liegt auf der Hand: es geht um das Stromsparen und Klimaschutz.

Da dieses nun bei vielen Käufern Fragen aufwirft, sollen diese beantwortet werden.

Welche Glühbirnen sind von diesen Regelungen betroffen und ist mit so genannten Hamsterkäufen zu rechnen?
Für 100-Watt-Glühbirnen sowie für herkömmmliche Glühbirnen aus Mattglas gilt das Verbot seit dem 1. September 2009. Glühbirnen mit einer Leistung von über 60 Watt sind ab dem 1. September 2010 betroffen. Nächstes Jahr greift das Gesetz für Glühbirnen mit einer Leistung über 40 Watt und die 10-Watt-Glühbirne wird ab dem September 2012 endgültig vom Markt verschwinden. Im Jahr 2016 an wird es auch einer großen Anzahl an Halogenlampen an den Kragen gehen, welche nicht so sparsam sind wie Leuchtstofflampen.

Laut einer Sprecherin den Marktführers Osram sei derzeit auf die 75-Watt-Glühbirnen noch kein Run zu verzeichnen, und die 60-Watt-Birnen seien ohnehin am gefragtesten, für diese bestehe jdoch noch ein Jahr Galgenfrist. Laut BHB, dem Baumärkteverband, waren Restbestende letztes Jahr bereits drei Wochen nach dem offiziellen Stichtag vergriffen.

Was sollen die im Jahr 2009 beschlossenen EU-Regeln bewirken?
Da herkömmliche Glühbirnen lediglich circa fünf Prozent der von ihnen aufgenommenen Energie in Licht umwandeln, während der Rest als Wärme abgegeben wird, zählen diese als wahre Stromfresser. Aufgrund dessen sollen die Bürger umsteigen und ihre Wohnungen mit LED-Lampen oder Leuchtstofflampen beleuchten. Die Verordnung verbieget jedoch keine Lampenarten, sondern stellt Anforderungen an Tauglichkeit und Effizienz auf. Da diese Anforderungen von den herkömmlichen Lampen nicht erfüllt werden, müssen diese vom Markt schrittweise genommen werden.

Wie hoch ist die Stromersparnis bei Energiesparlampen?
Nach Angaben des Umweltbundesamtes wandeln Energiesparlampen rund 25 Prozent der Energie in Licht um und aufgrund dessen ist ihre Ausbeute bedeutend größer als die herkömmlicher Glühbirnen. Auf rund drei Viertel wird das Einsparvolumen bei Strom geschätzt. Das Umweltbundesamtes stellte eine Beispielberechnung auf und kam hierbei zu dem Ergebnis, dass bei 10.000 Betriebsstunden die Stromkosten um zwischen 49 und 177 Euro sinken, wenn statt einer herkömmlichen Glühbirne eine hochwertige und gleich helle Energiesparlampe eingesetzt wird. Würden im Privatgebrauch alle Lampen ausgetauscht, ergäbe sich eine Verringerung des jährlichen Kohlendioxidausstoßes allein in Deutschland um rund vier Millionen Tonnen.

Müssen jetzt sämtliche Standard-Glühbirnen weggeworfen werden?
Nein, das müssen sie nicht. Sämtliche Lampen können weiterhin verwendet und Restbestände vom Handel noch veräußert werden. Die Verordnung der EU regelt lediglich, das in der Zukunft in den Handel gebracht werden darf.

Bestehen mit den neuen Energiesparlampen Umweltprobleme?
Eindeutig ja! Da diese Lampen giftiges Quecksilber enthalten dürfen sie nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden. Derzeit gibt es hierfür 2.200 Sammelstellen bundesweit, wovon sich 725 im Handel selbst befinden, die übrigen Sammelstellen werden durch die Kommunen abgedeckt. Insbesondere vom Hersteller Osram sowie Umweltschützern wird bemängelt, dass seitens des Handels bisher kein flächendeckendes Rücknahmesystem angeboten wird.

Woran ist zu erkennen, welche Enegiesparlampe die richtige ist?
Die Hersteller sind verpflichtet, ab September diesen Jahres Angaben auf den Packungen zu machen hinsichtlich des Stromverbrauchs, der Lebensdauer und die Zeit, welche die Lampe benötigt, bis sie hell erleuchtet. Außerdem muss eine Umrechnung zu der alten Wattzahl sowie der Wärme des Lichts angegeben werden. Nach Schätzungen von Experten variiert die Lebensdauer einer Energiesparlampe zwischen 1.500 und 15.000 Stunden und hängt von Qualität und Preis ab. Verkürzt wird die Lebensdauer, wenn die Energiesparlampe häufig ein- und ausgeschaltet wird. Eine herkömmliche Glühbirne ist zwar in der Anschaffung um einiges gerinter, jedoch beträgt deren Lebensdauer überwiegend nur 1.000 Stunden.

Die Funktionsweise der Glühbirnen und der neuen Lampen
Klassische Glühbirnen werden durch einen aus Wolfram bestehenden Glühfaden so stark mit Strom erhitzt, dass dieser Licht abgibt. Das Schmelzen des Glühfadens wird duch ein im Glaskolben befindliches Gasgemisch verhindert. Die energiesparenden Leuchtstofflampen verfügen an ihrer Innenseite mit einer Beschichtung aus Leuchtstoff. Sie sind gefüllt mit einem elektrisch leitenden Gas. Weitere Varianten sind LED’s (Leuchtdioden) sowie Halogenlampen, welche mit einem Glühdraht funktionieren.

Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11863177/7249849/Gluehbirne-erlischt-Was-Kaeufer-beachten-sollten.html

Dieser Artikel wurde von Energieblog.de am 08. August 2010 geschrieben und unter blog, Energie, Energie und Umwelt, Energiekosten, News, Technik abgelegt. Ihm wurden folgende Schlagworte zugewiesen: , , , , , , .

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