Urteil gegen Atomkraftwerke: Biblis könnte vom Netz

Die Taz berichtet heute über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April diesen Jahres, dass nun unerwartete Auswirkungen für die Betreiber alter Atomkraftwerke in Deutschland hat. Das Gericht hatte der Klägerin, einer Anwohnerin eines AKW Brunsbüttel, Recht gegeben und ihr den Anspruch zugebilligt, von den Betreibern vor Strahlung geschützt zu werden. (AZ 7 C 39.07). Nun zieht die Vereinigung Eurosolar den Schluss aus dem Urteil, dass ältere AKW geschlossen werden müssen, weil der Schutz der Bevölkerung vor den Folgen eines terroristischen Angriffs auf die Werke nicht gewährleistet werden kann. “Die Betreiber können sich  nicht auf die Zuständigkeit des Staates für die Terrorabwehr berufen, sondern müssen den Schutz der Bevölkerung bestmöglich gewährleisten” so am Mittwoch die Juristin Cornelia Ziehm, die das Urteil im Auftrag von Eurosolar analysiert hat.

Sieben der in Deutschland betriebenen AKWs haben so dünne Betonwände, dass sie einem Panzerangriff oder einem Flugzeugabsturz nicht standhalten würden Das gilt insbesondere für das hessische AKW Biblis, das sich zudem noch in unmittelbarer Nähe eines Flughafens befindet. Die Aufsichtsbehörden haben mit diesem Urteil nun die Möglichkeit, höhere Auflagen für die Betreibung der AKWs festzulegen oder die Betriebsgenehmigung ganz zu widerrufen.

Voraussetzung dafür, dass die Länder aktiv werden können, ist laut Gutachterin Ziehm aber, dass die Bundesregierung zunächst eine neue Verordnung erlässt, die Strahlungshöchstwerte für den Fall eines Terrorangriffs definiert.

Noch sind von Seiten der Bundesregierung keine Schritte in diese Richtung geplant, Bundesminister Sigmar Gabriel wird die Eurosolar Analyse jedoch genau prüfen und schleßt ein schnelles Handeln nicht aus.

Man darf gespannt sein, wie die Analyse sich auf den geplanten Atomausstieg auswirken wird.


Dieser Artikel wurde von Energieblog.de am 30. Oktober 2008 geschrieben und unter News, Politik, Umwelt abgelegt. Ihm wurden folgende Schlagworte zugewiesen: , .

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