Energieblog
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Enercity konzentriert sich im Gaswettbewerb voll auf die Zweivertragsvariante
Stadtwerke Hannover AG lassen Beschwerdefrist gegen BNetzA-Beschluss verstreichen
Hannover, den 21. Dezember 2006 – Die Stadtwerke Hannover AG legt keine  Rechtsmittel gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur ein, der den Zugang zu  den Gasnetzen mittels Einzelbuchungsvariante untersagt und nur durch die  Zweivertragsvariante als EnWG-konform ansieht, und lässt damit den Fristablauf  am 20.12.2006 zur Einlegung einer Beschwerde verstreichen. Vielmehr wird das  Unternehmen seine Energie noch stärker darauf konzentrieren, die  Zweivertragsvariante schnellstmöglich so umzusetzen, dass es effizient und  massengeschäftstauglich abläuft. „Auch wenn wir fest davon überzeugt sind, dass  die Kunden im Gasmarkt, die Option haben sollten, zwischen Einzelbuchungs- und  Zweivertragsvariante zu wählen, steht für uns der Wettbewerb im Vordergrund,“  erläutert Michael G. Feist, Vorstand der Stadtwerke Hannover AG, die  Entscheidung. Und weiter: „Es besteht jetzt Klarheit über die  Wettbewerbsspielregeln, sodass wir nun unsere Kräfte zielgerichtet einsetzen  werden.“
Hintergrund: Die Einzelbuchungsvariante besagt, dass zur Erfüllung eines  Liefervertrages mehrere Einspeise- und Ausspeiseverträge geschlossen werden, in  der Zweivertragsvariante nur ein Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber  geschlossen wird, in dessen Netz die Einspeisung erfolgt und zusätzlich ein  Ausspeisevertrag mit dem Netzbetreiber geschlossen wird, aus dessen Netz die  Entnahme erfolgt.