Am 22. Juli beginnt im Baden-Württembergischen Hundseck Deutschlands größtes Natursport-Ereignis, der „Naturathlon Treffpunktwald 2007“. Bis zum 4. August werden dabei insgesamt 32 Sportlerinnen und Sportler aus elf deutschen Ländern in acht Länderteams innerhalb von 14 Tagen fast 1.800 km quer durch Deutschland auf dem Rad zurücklegen. Unterwegs warten auf die Naturathleten sportliche Herausforderungen zum Thema Wald, aber auch die wohl schönsten Waldlandschaften Deutschlands werden für die Teilnehmer ein prägendes Erlebnis sein.

Änderung der Kennzeichnungsverordnung beschlossen
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel eine Änderung der Kennzeichnungsverordnung beschlossen. Auf Wunsch der Bundesländer können nun auch Pkw mit älteren Katalysatoren („US Norm“) eine grüne Plakette bekommen, die zur Einfahrt in Umweltzonen berechtigt. Außerdem wird die Vergabe von Plaketten für mit Rußpartikelfiltern nachgerüstete Lkw und Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 geregelt.
„Die Kennzeichnungsverordnung gibt den Kommunen ein unbürokratisches Instrument an die Hand, mit dem sie die Feinstaubbelastung wirksam reduzieren können. Die Lösung, die wir jetzt in Abstimmung mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden gefunden haben, trägt den Interessen aller Beteiligten Rechnung“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Mit der Änderung der Kennzeichnungsverordnung sollen auch Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation (Anlage XXIII der StVZO), die vor dem In-Kraft-Treten der Abgasnorm Euro 1 zugelassen wurden, eine grüne Plakette bekommen. Auch für nachgerüstete Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 sowie die mit einem Partikelminderungssystem nachgerüsteten Nutzfahrzeuge wird es künftig Plaketten geben. Rund 80 Prozent der Partikelemissionen gehen auf Nutzfahrzeuge zurück, die unter die Nachrüstmöglichkeiten fallen.
Am 1. März dieses Jahres ist die Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt, welche Autos eine zur Einfahrt in eine Umweltzone berechtigende Plakette erhalten können. Bereits die geltende Fassung der Kennzeichnungsverordnung ermöglicht es den Behörden der Länder, auch Gruppen, wie beispielsweise Handwerker, Anlieger oder Besitzer von Oldtimern, von Fahrverbo-ten auszunehmen. Bevor die heute beschlossenen Änderungen in Kraft treten können, muss der Verordnungsentwurf gegenüber der EU notifiziert und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden.
Pressemeldung –  BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin

Dieser Artikel wurde von Energieblog.de am 04. Juli 2007 geschrieben und unter Energie abgelegt.

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