Enercity konzentriert sich im Gaswettbewerb voll auf die Zweivertragsvariante

Stadtwerke Hannover AG lassen Beschwerdefrist gegen BNetzA-Beschluss verstreichen

Hannover, den 21. Dezember 2006 – Die Stadtwerke Hannover AG legt keine Rechtsmittel gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur ein, der den Zugang zu den Gasnetzen mittels Einzelbuchungsvariante untersagt und nur durch die Zweivertragsvariante als EnWG-konform ansieht, und lässt damit den Fristablauf am 20.12.2006 zur Einlegung einer Beschwerde verstreichen. Vielmehr wird das Unternehmen seine Energie noch stärker darauf konzentrieren, die Zweivertragsvariante schnellstmöglich so umzusetzen, dass es effizient und massengeschäftstauglich abläuft. „Auch wenn wir fest davon überzeugt sind, dass die Kunden im Gasmarkt, die Option haben sollten, zwischen Einzelbuchungs- und Zweivertragsvariante zu wählen, steht für uns der Wettbewerb im Vordergrund,“ erläutert Michael G. Feist, Vorstand der Stadtwerke Hannover AG, die Entscheidung. Und weiter: „Es besteht jetzt Klarheit über die Wettbewerbsspielregeln, sodass wir nun unsere Kräfte zielgerichtet einsetzen werden.“
Hintergrund: Die Einzelbuchungsvariante besagt, dass zur Erfüllung eines Liefervertrages mehrere Einspeise- und Ausspeiseverträge geschlossen werden, in der Zweivertragsvariante nur ein Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber geschlossen wird, in dessen Netz die Einspeisung erfolgt und zusätzlich ein Ausspeisevertrag mit dem Netzbetreiber geschlossen wird, aus dessen Netz die Entnahme erfolgt.

Dieser Artikel wurde von Energieblog.de am 22. Dezember 2006 geschrieben und unter Energie, Energiekosten, News, Politik, Presse abgelegt.

Zu diesem Beitrag sind keine Kommentare zugelassen.